Entrümpelungen

Wir führen sowohl für private Kunden als auch für Firmen und öffentliche Auftraggeber professionelle Entrümpelungen durch. Gerne kommen wir – selbstverständlich kostenfrei – zu einer ersten Besichtigung und besprechen die Details. Im Anschluss kalkulieren wir einen Festpreis – Verwertbares wird dabei angerechnet. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir den vereinbarten Zeit- und Kostenplan einhalten und Ihnen Ihre Räume pünktlich und besenrein übergeben.

Betriebs- & Haushaltsauflösungen schnell und sauber

Insbesondere bei Haushalts- und Firmen-Auflösungen wollen die Verantwortlichen diese Aufgabe schnell abschließen. Oftmals wurden die Räume vielleicht schon neu vermietet und müssen vertragsgemäß zurückgegeben werden. Wir garantieren Ihnen eine schnelle Durchführung der Entrümpelung, kalkulieren dafür einen fairen Preis und nennen Ihnen einen realistischen Termin, auf den Sie sich verlassen können.

Wir räumen auf: Unser Einzugsgebiet

Wir entrümpeln für Sie im gesamten Rhein-Main-Gebiet mit

  • Frankfurt
  • Wiesbaden
  • Mainz
  • Höchst
  • Rüsselsheim
  • Offenbach
  • Hanau
  • Bad Homburg

Darüber hinaus sind wir auch in Darmstadt, Groß-Gerau, Bad Soden, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf und Dreieich für Sie tätig. Sollte das zu entrümpelnde Objekt weiter weg liegen, fragen Sie uns trotzdem. Wir machen Ihnen ein gutes Angebot unter Berücksichtigung der zusätzlichen Entfernung.


Faire Kalkulation mit Festkosten: Unsere Preise

Wir setzen auf langjährige Partnerschaften und wünschen uns, dass am Ende alle Seiten zufrieden sind. Zunächst erstellen wir ein Angebot, basierend auf der zu erwartenden Entsorgungsmenge und der dafür nötigen Arbeitszeit. Fällt Sondermüll an, der von uns entsorgt werden soll, berechnen wir dies nach den Tarifen der Stadt Frankfurt. Befindet sich in den Räumlichkeiten Verwertbares, machen wir Ihnen einen Vorschlag, um welchen Betrag wir die Rechnung mindern können.


Nachlassverwaltung/Versteigerung: Über eine ausgebildete Nachlasspflegerin im Hause kümmern wir uns auf Wunsch um die komplette Verwaltung und Verwertung eines Nachlasses. Über einen Auktionator im Hause kann das Versteigerung Ihrer Antiquitäten (Gewerbsmäßiges Versteigerung fremder beweglicher Sachen gem. §3,4b Abs. 1 der Gewerbeordnung) durch uns erfolgen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!